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Seit August 2006 greift das umfangreiche Angebot zu den Lohnersatzleistungen bei drohender oder bei Eintritt der Arbeitslosigkeit

Hauptpunkte:
Arbeitslose werden noch 15 Monate lang gefördert.
In den ersten neun Monaten soll das Arbeitslosengeld I zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro monatlich gezahlt werden.
Danach besteht die Möglichkeit auf weitere sechs Monate Unterstützung; der Gründer erhält jedoch nur noch die Pauschale von 300 Euro.
Ob er aber nach den ersten Phase weiterhin Geld erhält, liegt im Ermessen des jeweiligen Arbeitsvermittlers. Dieser muss von der Geschäftsfähigkeit und Tragfähigkeit des jungen Unternehmens überzeugt sein.
Sicherlich ein Knackpunkt für viele:
Um so genannte Mitnahmeeffekte zu reduzieren, hat man beschlossen, dass der bei Gründung noch vorhandene Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Förderung aufgebraucht wird.
Steht das Unternehmen nach 15 Monaten also doch vor dem Aus, dann gibt's ALG 2.
Umfassend beurteilen kann man die "Ich-AG 2" noch nicht, dazu fehlen zu viele Details.
Wie etwa sieht denn die überall erwähnte eingehende Prüfung des Gründungswilligen aus?
Was heißt es genau, dass ein Nachweis der persönlichen Eignung als Fördervoraussetzung erbracht werden soll?

Die Ausarbeitung für eine Tragfähigkeitsprüfung nehmen wir gerne gemeinsam mit Ihnen vor. Die Tragfähigkeitsprüfung können etwa Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände oder Kreditinstitute vornehmen.

Die Regelung lehnt sich an die Förderung beim Überbrückungsgeld an, wo sie sich in der Vergangenheit bereits bewährt hat. Sprechen Sie mit uns oder schreiben Sie uns eine kurze Mitteilung - wir freuen uns auf Sie.

Ich-AG - Erste Informationen / Überblick

Immer mehr Menschen haben die Gründung einer Ich-AG beantragt, um sich somit einen Weg aus der Arbeitslosigkeit zu ebnen. Die Zahl der Ich-AGs erhöhte sich auf Rekordstände.
Der Name "Ich-AG" hat sich mittlerweile als allgemeingültige Beschreibung für einen Existenzgründungszuschuss für die Gründung von Kleinunternehmen aus der Situation der Arbeitslosigkeit heraus eingebürgert: Das Ein-Personen-Unternehmen, der Kurierfahrer, der kleine Blumenverkäufer sollen zur Ich-AG werden. Ziel ist es, mit der Ich-AG-Förderung die Gründung von Unternehmen zu verstärken, um zum Beispiel der Nachfrage nach kostengünstigen Dienstleistungen besser gerecht zu werden. Gründern einer Ich-AG stehen aber grundsätzlich alle Tätigkeiten offen, die man selbständig ausüben kann.

Rund 50 Prozent der Ich-AG-Gründer werden auch tatsächlich im Dienstleistungssektor aktiv. Zirka 20% der Gründer bewegen sich mit ihren Gründungen im Bereich des produzierenden Gewerbes, zirka 10% Prozent in der Forstwirtschaft, im Kreditwesen, im Gastgewerbe sowie im Gesundheits- und Pflegedienstbereich. Fast die Hälfte der Ich-AG-Gründer hat Abitur, rund 90 Prozent können eine abgeschlossene Berufsausbildung und rund ein Fünftel verfügt über ein Hochschulstudium.

Bei dem Existenzgründerzuschuss für eine Ich-AG handelt es sich um eine monatliche Pauschale, die nicht zurückgezahlt werden muss und die maximal drei Jahre lang gezahlt wird. Die steuerfreie Förderung beträgt im ersten Jahr monatlich 600 Euro, im zweiten 360 Euro und im dritten Jahr 240 Euro. Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt jeweils für ein Jahr. Übersteigen die Einnahmen des Existenzgründers insgesamt 25.000 Euro in einem Antragsjahr, so wird die Förderung eingestellt. Der für die zurückliegenden 12 Monate gezahlte Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Ziel des Zuschusses ist es, dass die Gründer sozial abgesichert sind, d.h. vor allem ihre Beitragszahlungen für die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung finanzieren können. Grundsätzlich gefördert werden Gründer, die vor ihrer Existenzgründung z.B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Kurzarbeitergeld bezogen haben oder in eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme integriert waren. Beiträge an die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern müssen nicht entrichtet werden.

Für Arbeitslosengeld II-Empfänger steht künftig eine andere Fördermöglichkeit bereit: Durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe seit Januar 2005 erhalten alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen das Arbeitslosengeld II als neue Grundsicherung. Der Arbeitssuchende kann zusätzlich zum Arbeitslosengeld II in einem bestimmten Umfang auch durch Selbständigkeit hinzuverdienen. Ein Fallmanager, der die individuelle Situation des Arbeitssuchenden am besten kennt, kann zusätzlich ein Einstiegsgeld in Form eines flexiblen Zuschusses bewilligen. Dieses Einstiegsgeld kann zur Gründung einer eigenen Existenz verwendet werden. Über die Höhe des Einstiegsgeldes entscheidet der Fallmanager, der sich wiederum an der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Höhe des Bedarfs orientiert.

Ab sofort müssen alle Antragssteller ihr Vorhaben plausibel darstellen und neben einer Kurzbeschreibung ihres Gründungsvorhabens auch einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau vorlegen. Bestehen erhebliche Zweifel daran, dass die hauptberufliche selbständige Tätigkeit erfolgreich ausgeübt wird, soll der Zuschuss zunächst kürzer als ein Jahr bewilligt werden. Kann der Existenzgründer Nachweise über seine Geschäftstätigkeit vorlegen, wie zum Beispiel Unterlagen über Geschäftskontakte, Beschreibung des Kundenkreises, eine Einnahmen- und Ausgabenübersicht sowie eine Übersicht über Werbemaßnahmen.

Seit Sommer 2004 müssen Bezieher eines Existenzgründungszuschusses in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die bisherige Regelung, dass aufgrund von Geringfügigkeit eine Versicherungsfreiheit besteht, entfällt damit. D.h. der Gründer entrichtet unabhängig vom Einkommen jetzt einen Beitrag von mindestens 78 Euro pro Monat in die Rentenversicherung. Dies gilt auch, wenn in dem betreffenden Monat kein Einkommen erzielt oder sogar Verluste gemacht wurden.

Die Unterstützung mit einem Existenzgründungszuschuss räumt dem Gründer die Möglichkeit ein, sowohl Familienangehörige als auch Fremde zu beschäftigen und mit ihnen ein reguläres Arbeitsverhältnis einzugehen. Im Krankheitsfall können auch Aushilfen beschäftigt werden. An der Obergrenze von 25.000 Euro Gewinn im Jahr ändert sich nichts, wenn Mitarbeiter eingestellt werden.

Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte, die sich selbständig machen wollen, können kostenlos an Existenzgründerseminaren, Trainingsmaßnahmen oder Coachings teilnehmen. Die Förderung übernimmt die Agentur für Arbeit. Die Bewilligung erfolgt durch den Arbeitsvermittler, wenn dieser die Maßnahme für nachweislich notwendig und sinnvoll einschätzt.

Bei der zuständigen Agentur für Arbeit muss vor der Existenzgründung der Förderantrag gestellt werden. Die Regelung zum Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) ist bis Ende 2005 befristet. Informationen bieten die örtlichen Agenturen für Arbeit und das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

Tel.: 0180 – 5 615 001 (0,12 €/Min.),
(Mo - Do 08:00 bis 20:00 Uhr, Fr 08:00 bis 12:00 Uhr).

Zahlreiche Infos und Tipps rund um das Thema Existenzgründung bietet eine spezielle Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit: www.existenzgruender.de Darüber hinaus gibt das Ministerium die Informationsbroschüre "Ich-AG und andere Kleingründungen" heraus, die alle wesentlichen Informationen zu diesem Thema enthält. Die ebenfalls vom Ministerium herausgegebene Publikationsreihe "GründerZeiten" informiert angehende und frisch gebackene Gründer in wichtigen Themen rund um das Selbständigmachen und Selbständigbleiben.

Kontakt:
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit,
11019 Berlin,
Tel.: 01888-615-0.

Darüber hinaus sind im Buchhandel informative Bücher zum Thema Existenzgründung (ICH-AG) erhältlich.