EinstiegKonzeptExistenzKontakt&BildungProfil
Erst-ExistenzIch-AGJungunternehmerFremdleistungen


Außenhandel

Kein Export um jeden Preis

"Zwar sagt man immer gerne, dass sich jedes Produkt für den Export eignet. Aber die berühmten Beispiele, "Schnee nach Grönland" und "Sand in die Sahara" zu verkaufen, zeigen, dass die Marketing-Aufwendungen schnell zu hoch werden können. Es genügt nicht, Export um jeden Preis anzustreben und ein Produkt in den ausländischen Markt zwingen zu wollen. Entscheidend ist vielmehr, ob ein Produkt auf einen ausländischen Markt passt. Hier begehen viele Unternehmen vermeidbare Fehler. Deshalb kommt der Vorbereitung eines Auslandsengagements große Bedeutung zu. Lieber einen zusätzlichen Test machen als verfrüht in einen Markt zu drängen. Es lohnt nicht, einen ausländischen Markt zu 'missionieren'. Erfahrene Exporteure zeichnen sich gerade dadurch aus, dass sie nicht immer die Ersten sind - die sich eine blutige Nase holen."
                                   Literatur: Weltweit aktiv     GründerZeiten Nr. 9/10

Beratung

Bevor Sie ein eigenes Unternehmen gründen, sollten Sie sich umfassend beraten lassen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Möglichkeiten der Gründungsunterstützung, die von staatlichen und privaten Institutionen z.T. auch unentgeldlich angeboten werden.

Beratung ist kein Nachhilfeunterricht, Beratung ist Entscheidungshilfe. Informationsdefizite sind immerhin die zweithäufigste Ursache für das frühzeitige Aus junger Unternehmen! Fragen Sie erfahrene Partner und Berater, die sich in Ihrer Branche auskennen, um Rat. Neutrale Beobachter können Ihr Konzept sachlich beurteilen und Sie aufgrund der Erfahrung bei der Umsetzung Ihres Gründungsvorhabens unterstützen.

Eine erste Beratung sollte zunächst folgende Fragen klären:Ist meine Geschäftsidee Erfolg versprechend? Reichen meine persönlichen und fachlichen Kenntnisse aus? Stimmen meine Markteinschätzungen? Sind meine finanziellen Überlegungen realistisch? Lohnt es sich für mich, das Risiko der Selbständigkeit einzugehen?

Achten Sie darauf, dass Sie bei Beratungen nicht zu viel Planungsarbeit abgeben und dadurch den Überblick verlieren. Es ist Ihr Unternehmen. Sie müssen die Zügel in der Hand behalten!

Jeder Gründer startet aus einer individuellen Ausgangsposition heraus in die Selbständigkeit. Qualifikation, familiäres Umfeld, Finanzausstattung, Alter, etc. - alle diese Faktoren bedürfen einer eingehenden Erörterung. Sie als Gründer müssen eine Entscheidung treffen können, die auf einer fundierten Faktenlage beruht; Ihr Unternehmen sollte nicht aus einer "Bauchentscheidung" heraus entstehen. Betrachten Sie Ihre Aufwendungen für Recherchen, Marktanalysen und intensive Beratungsleistungen nicht als Kosten sondern als eine Investition in Ihr Gründungsvorhaben und damit auch in Ihre persönliche Zukunft.

                                 Literatur: GründerZeiten Nr. 32

E-Business

E-Business umfasst alle Arten von Geschäftsprozessen, die auf elektronischem Wege abgewickelt werden. Dies betrifft viele unternehmerische Aufgabenfelder wie z. B. Geschäftsanbahnung und -abwicklung, Werbung, Online-Banking bis hin zum Kundenservice. Dabei spielt sich E-Business weitgehend im Internet ab. Im weitesten Sinne fällt darunter aber z. B. auch der Einsatz von CD-ROMs als Werbeträger. E-Business findet statt 1. zwischen Anbieter und Konsumenten (Business-to-Consumer, B2C); 2. zwischen Unternehmen (Business-to-Business, B2B); 3. zwischen Konsumenten und öffentlichen Einrichtungen (Consumer-to-Administration, C2A); 4. zwischen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen (Business-to-Administration, B2A). E-Commerce bezeichnet im Unterschied dazu reine Handelsprozesse im weiten Feld des E-Business.

Auch Mittelständler profitieren vom E-Business. Dabei geht es ihnen nicht nur darum, den Unternehmensgewinn so schnell wie möglich zu steigern. An erster Stelle der durch E-Business angestrebten Verbesserungen steht die Kommunikation mit Kunden und Zulieferern. Darauf folgt der Wunsch, das Firmenimage "aufzupolieren" und die Kundenzufriedenheit zu steigern. Wichtig ist auch die Erschließung neuer Vertriebs- und Beschaffungskanäle sowie die Gewinnung neuer Kunden. Für viele Mittelständler zahlt sich das Engagement im E-Business bereits heute aus. Neben erzielten Umsatzsteigerungen konnten die Zeiten zwischen Bestellungen und Lieferungen oder für die Bearbeitung von Kundenwünschen häufig verkürzt und Kosten, z.B. für Telefon oder Porto, deutlich gesenkt werden.

E-Business - Information/Beratung
Es gibt zum Thema E-Business eine Fülle von Beratungsmöglichkeiten, Hilfsangeboten und Informationsquellen. Z.B. allgemeine Beratungen und Hilfen für Einsteiger auf dem Weg ins E-Business, Marktinformationen zur strategischen Unternehmensplanung, Unterstützung und Anregungen durch Initiativen, Projekte oder Wettbewerbe. Einige der wichtigsten Informationsadressen sind im Folgenden aufgeführt.

E-Business - Erfolgreicher Einstieg
Mittels E-Business lassen sich Geschäftsprozesse in Unternehmen effizienter gestalten. Die daraus resultierenden Vorteile sind Einsparungen von Zeit und Geld. Außerdem entstehen für Unternehmen, die E-Business nutzen, neue Geschäftsfelder und neue Märkte. Allerdings sollten Unternehmen, die nun die Möglichkeiten des E-Business für sich nutzen wollen, nicht jeden bestehenden Geschäftsprozess blindlings umgestalten. Denn nicht alles, was machbar ist, ist für das einzelne Unternehmen auch sinnvoll. Und nicht alles, was sinnvoll ist, ist auch machbar unter den Gesichtpunkten Technik, Organisation, Personal, Kosten.

Wo gibt es in Ihrem Unternehmen Anwendungsmöglichkeiten von E-Business? Wo genau passen E-Business-Lösungen, um das besondere E-Business-Potenzial so weit wie möglich auszunutzen? Diese Fragen sollten sich E-Business-Interessenten zunächst beantworten. Dafür sind zwei Schritte notwendig:
Der Blick nach außen, um zusätzliche Marktmöglichkeiten durch den Einsatz von E-Business zu erschließen. Hier müssen der E-Business-Bedarf, Unternehmensziele und -strategie analysiert und bewertet werden. Dabei geht es um Unternehmens-Kunden, seine Produkte/Dienstleistungen, Lieferanten und die Arbeitsweise der Konkurrenz.
Der Blick nach innen: Welche betrieblichen Prozesse können durch den Einsatz von E-Business-Anwendungen effizienter gestaltet werden? Welche E-Business-Anwendungen kommen in Frage? Hier werden Geschäftsprozesse, deren Organisation, die vorhandene Technik und das verfügbare Personal unter die Lupe genommen.

Einkauf/Verkauf
Mit Blick auf die weltweite Konkurrenz müssen Hersteller und Dienstleister heute über neue Einsparmöglichkeiten nachdenken. Hier bieten sich die Geschäftsbereiche an, die in jedem Unternehmen eine wichtige, wenn nicht die wichtigste Rolle spielen: Einkauf (bzw. Beschaffung, wie es in Unternehmen heißt) und der Verkauf (bzw. der Vertrieb). Durch E-Commerce-Anwendungen lassen sich hier große Einsparpotenziale erarbeiten. Damit Einkauf und Verkauf im E-Commerce auch erfolgreich sind, bedarf es allerdings der richtigen Strategie: Kommt ein Online-Shop in Frage? Wenn ja: Welcher? Macht der Handel über elektronische Marktplätze Sinn? Wenn ja: Welcher Marktplatz ist der richtige? Dazu kommt: Wie kann der Zahlungsverkehr beim Online-Handel organisiert und sicher gestellt werden?

E-Marketing
Kein Unternehmen wird in Zukunft auf die traditionellen Instrumente des Marketing-Mix verzichten können, wenn es also darum geht, maßgeschneiderte Produkte oder Dienstleistungen für bestimmte Kundenzielgruppen zu planen, Preise zu kalkulieren, den Vertrieb zu organisieren und - vor allem - (potenzielle) Kunden durch Nachrichten, Werbung etc. zu informieren.
Allerdings: Bereits in diesem Jahr wird jeder zweite Haushalt in Deutschland online sein. Daher sollte E-Marketing die klassischen Marketinginstrumentarien ergänzen, keinesfalls ersetzen. Das bedeutet: Auf die richtige Mischung kommt es an. Wie diese Mischung konkret aussieht, muss jedes Unternehmen für sich erarbeiten, umsetzen sowie immer wieder neuen Umständen anpassen. Welchen Raum E-Marketing im Marketingbereich des jeweiligen Unternehmens einnehmen soll, entscheidet letztlich die Branche, das Produkt und die Zielgruppe: Welchen Kommunikationskanal bevorzugt sie? Welche Informationen erwartet sie "im Netz"? Welche Bedürfnisse hat sie?

Was ist E-Marketing?

Electronic-Marketing (E-Marketing) ist Marketing mittels elektronischer Medien, also in der Hauptsache E-Mail und Internet. Seine besonderen Stärken liegen - kurz gesagt - in zwei Bereichen: Es ergänzt die gängigen Medien der Kundenansprache, Kundeninformation und Werbung (Kataloge, Broschüren, Hörfunk, Fernsehen etc.). Es liefert - schneller und genauer - Daten über Kundenverhalten: Informationen, die jedes Unternehmen benötigt, um Produkte oder Dienstleistungen auf bestimmte Kundenzielgruppen zuzuschneiden und akzeptable und wettbewerbsfähige Preise dafür zu kalkulieren.

Was gehört zum E-Marketing?

Webseiten
Webseiten sollen das Angebotsspektrum eines Unternehmen präsentieren. Sie sollen die jeweilige Zielgruppe zu diesem Zweck ansprechen, neugierig machen, zum Verweilen und zum Wiederkommen animieren. Wichtige Marketing-Elemente von Webseiten - von den Inhalten abgesehen - sind: Webformulare, um Kundendaten, -wünsche etc. zu erfragen Gästebücher, in die sich ein Besucher mit eigenen Anmerkungen eintragen kann; diese bieten oft auch Hinweise zur Optimierung der betreffenden Internet-Seite Chat- und Diskussions-Foren, auf denen sich Nutzer zu den eigenen Produkten und Dienstleistungen austauschen können Linklisten die Möglichkeit, jederzeit Kontakt aufnehmen zu können (per E-Mail oder per Telefon z.B. mit einem Call-Center etc.).

Online-Vermarktung von Web-Angeboten
Was nützt die schönste Webseite, wenn niemand davon weiß. Das bedeutet: Eine Internet-Präsenz muss bekannt gemacht werden, innerhalb und außerhalb des Internets. Zentrale Frage für Unternehmen: Wie findet Ihre Zielgruppe Sie einfacher und schneller als jeden Ihrer Mitbewerber? Wichtige Elemente der Online-Vermarktung sind: Suchmaschinen Werbenetzwerke Kooperationen und Partnerprogramme Headline- und Bannerwerbung (Achtung: Bannerwerbung verliert mit sinkenden Klickraten massiv an Bedeutung).

E-Mail
E-Mail-Marketing ist schnelle und aktuelle Information für den Kunden. Und umgekehrt: Per Mail können Kunden wiederum wichtige Anregungen vermitteln, die jedes Unternehmen für die weitere Planung auswerten sollte.

Organisation der Netze
Mittels E-Business-Lösungen lassen sich Geschäftsprozesse effizienter gestalten. Was zwischen Partner-Unternehmen gilt, trifft auch für interne Abläufe jedes Unternehmens für sich zu. Über Kommunikationsnetze können Kollegen, Abteilungen oder Unternehmensteile zusammenarbeiten. Durchlaufzeiten von Informationen werden reduziert, Fehler (durch Medienbrüche) vermieden, räumlich getrennte Arbeitsteams können zusammenarbeiten. Selbst komplexe gemeinsame Aufgaben können auf diesem Weg in enger Abstimmung gelöst werden:

Intranet und Extranet sind Netze, die einem geschlossenen Kreis von bekannten Nutzern zum elektronischen Informationsaustausch zur Verfügung stehen. Sie können nur von solchen Personen genutzt werden, die dazu autorisiert sind. Dies unterscheidet sie vom Internet. Der geschlossene Kreis von bekannten und identifizierbaren Nutzern umfasst beim Intranet ausschließlich Mitarbeiter des Unternehmens oder der Organisation (z.B. auch Außendienstmitarbeiter). Beim Extranet gehören auch ausgewählte externe Nutzer wie feste Lieferanten und Stammkunden dazu. Firmen bieten z.B. ihren Partnern hier Zugriff auf das eigene Netz an, um etwa Bestellungen online zu erledigen, Produktinformationen anzuschauen oder den Lieferstatus abzufragen.
Der Informationsaustausch kann entweder direkt zwischen zwei oder mehreren Nutzern stattfinden, oder auch indirekt zwischen einem Nutzer und Informationsangeboten im Netz, in die er Informationen einspeist (Informationsanbieter) oder daraus abfragt (Informationsnachfrager). Intra- und Extranet arbeiten überwiegend mit den gleichen Technologien wie das Internet.

Vorteile von E-Business

Vermeidung von Medienbrüchen
Elektronische Kommunikation kann ohne Medienbrüche abgewickelt werden. Beispielsweise kann der Arbeitsaufwand an einem Projekt für jeden Mitarbeiter direkt über ein elektronisches Formular erfasst werden. Dadurch kann die Verarbeitung und Aufbereitung von Informationen deutlich beschleunigt werden.
Räumliche Trennung verliert an Bedeutung
Durch den Einsatz von (kostengünstigen) Fernnetzen und gemeinsam darüber genutzter Software (Groupware) verlieren räumliche Entfernungen (z.B. von Filialen eines Unternehmens) zunehmend an Bedeutung. Neue Arbeitsmöglichkeiten entstehen: z.B. virtuelle Arbeitsteams, Telearbeit, Teleservice oder globales E-Business.

Keine zeitlichen Beschränkungen
Bestehende zeitliche Beschränkungen (z.B. Ladenschlusszeiten) werden außer Kraft gesetzt. Ein Beispiel: Unternehmen können Produkt-Hinweise zu jeder beliebigen Zeit an Kunden versenden. Diese wiederum können auf der Web-Site des Absenders genauere Informationen sofort abrufen.

Gruppen-Kommunikation wird verbessert
Intra- und Extranet ermöglichen eine sehr viel einfachere Ansprache von Gruppen. Mit einem Knopfdruck kann die selbe Nachricht an alle Adressen eines E-Mail-Verteilers verschickt werden. Auch durch eine Web-Site kann eine Information einfach sehr vielen Menschen gleichzeitig zugänglich gemacht werden. Ebenso können Gruppen leichter an einer gemeinsamen Kommunikation aktiv teilnehmen, beispielsweise in Diskussionsforen. Besondere Vorteile: Es entstehen keine Distributionskosten, Informationen sind immer aktuell, Fehler können leicht korrigiert werden, es können sogar Ton- oder Videosequenzen eingebunden werden.

Papierlosigkeit
Akten, Briefe oder andere Schriftstücke können, sofern rechtlich zulässig, ohne Papier verteilt und archiviert werden. Dies spart Kosten: zum einen für das Papier bzw. den Druck, zum anderen für den Versand.

Zentrale Datenhaltung
Durch die zentrale Datenhaltung können Informationen auch räumlich getrennten oder in einer anderen Abteilung arbeitenden Mitarbeitern gemeinsam zur Verfügung gestellt werden, z.B. durch zentrale Kunden- oder Projektdatenbanken. Vorteile: Vermeidung doppelter Datenspeicherung, die Daten können jederzeit aktuell und auf dem neuesten Stand gehalten werden.

Ungehinderter Datenaustausch
Durch die Verwendung gemeinsamer Konzepte und Standards, die auf der Internet-Technologie basieren, können immer mehr Netze und Softwareanwendungen Daten problemlos austauschen. Neuentwicklungen sind nicht mehr so stark von der Entwicklung einzelner Standards (z.B. EDI) abhängig und können deshalb mit großem Nachdruck vorangetrieben werden.

E-Business Sicherheit
Vorteil: Das Internet ist ein offenes Netz, an dem jeder teilnehmen kann. Nachteil: Es gibt keine Aufsicht oder Kontrollinstanz, die für Sicherheit sorgt. Für die Sicherheit ist jeder Nutzer selbst verantwortlich. Dabei geht es nicht nur um den sicheren Transport von Daten. Auch die angeschlossenen Rechner können in Mitleidenschaft gezogen werden, und zwar nicht nur von außen, sondern auch von innen, also z.B. durch das Unternehmen selbst. Dies wird immer wieder übersehen.

Allgemeine Risiken - E-Business

Viren

Ein Computer-Virus ist ein Programm, das z. B. durch E-Mail, Download, Austausch von Disketten in einen Computer gelangt, sich dort festsetzt und meist Datenbestände verändert oder löscht. Der Virus "I-Love-You" und seine Varianten haben gezeigt, wie groß ein solcher Schaden sein kann, sowohl bei privaten PCs, als auch in großen Unternehmensnetzen.

Trojanische Pferde

Ein Trojanisches Pferd ist ein Programm, das in ein möglichst attraktives "Wirtsprogramm" verdeckt eingebettet ist. Dieses "Wirtsprogramm" wird beispielsweise zum Download angeboten oder als Anhang an E-Mails verschickt. Öffnet man dieses "Wirtsprogramm", wird die verdeckte Software gestartet und richtet Schaden auf der Festplatte oder im Netz eines Nutzers an.

Fehlendes Bewusstsein, mangelnde Information

Fast immer kommen mehrere Gründe dafür zusammen, dass Viren und Trojanische Pferde tatsächlich Schäden anrichten können: fehlendes Bewusstsein für die IT-Sicherheitsproblematik allgemein sowie mangelnde Informationen seitens der Benutzer über konkrete Gefährdungen.

Technische Sicherheitslücken

Diese betreffen vor allem Netzwerke von Rechnern z.B. in Unternehmen (Client-Server-Netze), die an jeder Stelle mit derselben Standardsoftware (z.B. für E-Mail) ausgestattet sind. Dazu kommt, dass die Sicherheitslücken dieser Software womöglich auch noch bekannt sind. Dabei wird solche Standardsoftware nicht selten unnötigerweise dadurch zur "Zeitbombe", dass durchaus vorhandene Sicherheitsoptionen nicht aktiviert sind (z.B. eine Voreinstellung für die automatische Nachfrage, ob ein Cookie, das ein Internet-Kommunikationspartner anlegen will, wirklich angelegt werden soll).

Ungeschützte Kommunikation

Alle Arten der Kommunikation über das Internet sind anfällig für "Lauscher": aus technischen Gründen, vor allem aber auch wegen der Sorglosigkeit der Kommunikationspartner. E-Mails werden heutzutage gerne als das moderne Pendant zur Briefpost genutzt. Dabei kann eine E-Mail aber eigentlich nur mit dem Versenden von Postkarten gleichgesetzt werden, die mit Bleistift geschrieben sind. Gründe: Die Technik macht es möglich, dass jeder sie mitlesen und verändern, womöglich sogar aufhalten kann, ohne das dies nachweisbar wäre.

Fehlende Identifikation

Woher wissen Sie, wer Ihr Gegenüber - bei E-Mails oder im Internet - ist? In offenen Netzen wie dem Internet stehen hinter Namensangaben nicht unbedingt die damit assoziierten Personen oder Institutionen. Beispiel: Unter www.xy-bank.com findet sich nicht unbedingt die XY-Bank. Ebenso sind Absenderangaben bei E-Mails leicht zu fälschen.

Weitere Informationen: www.sicherheit-im-internet.de

Rechtsfragen beim E-Business
Das Internet hat den Geschäftsverkehr revolutioniert: Informationen, Waren, Käufe und Verkäufe werden in Sekundenschnelle zwischen Partnern ausgetauscht, die möglicherweise auf entgegengesetzten Seiten des Globus ansässig sind. Ein Netzwerk, in dem Menschen aus aller Welt wie in einem "globalen Dorf" miteinander in Kontakt und in vertragliche Beziehungen treten können, wirft naturgemäß eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen auf. Auf nicht jede Frage gibt es bereits eine eindeutige Antwort, da u.a. einschlägige Gerichtsurteile zu den hier möglichen Streitfällen fehlen. Dennoch: Für alle wesentlichen Bereiche des E-Business existieren gesetzliche Regelungen (die in der Regel auch in der offline-Welt gelten) , so dass weder Anbieter noch Kunden aus rechtlichen Gründen vor einem Online-Verkauf oder -Kauf zurückschrecken müssen. Die Regelungen betreffen im Einzelnen:
Hinweis: Die folgende Informationen geben eine erste Orientierungshilfe und ersetzen im Einzelfall keinesfalls eine individuelle und umfassende rechtliche Beratung.

Vertragsrecht und Bestellungen E-Business

Wie werden Verträge "per Mausklick" geschlossen?
In der virtuellen Welt gilt dieselbe Regel wie bei herkömmlichen Verträgen: Ein Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme. Willenserklärungen, die auf elektronischem Weg über Datenleitungen abgegeben werden, sind dabei ebenso verbindlich wie mündliche oder schriftliche Äußerungen. Ausnahme: wenn für einen Vertrag z.B. die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (oder künftig auch mit elektronischer Signatur) oder eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben oder vereinbart ist (etwa beim Kauf eines Grundstücks). Hier reicht eine elektronisch übermittelte Erklärung nicht aus. Gewöhnliche Bestellungen hingegen können übers Internet abgegeben werden. Die jeweiligen Willenserklärungen werden allerdings erst wirksam, wenn sie der anderen Seite zugehen. Das setzt voraus, dass der Empfänger die Erklärung tatsächlich erhält und dass nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist. Beispielsweise bei E-Mails: Wer auf seinen Geschäftspapieren eine E-Mail-Adresse angibt, muss auch mit elektronischer Post rechnen. Eine schriftliche Auftragsbestätigung kann - aus Gründen der Beweissicherung für Unternehmer und Kunden sinnvoll sein.

Präsentation von Waren auf einer Homepage - kein Anspruch auf Belieferung E-Business
Bei der Präsentation von Waren oder Dienstleistungen auf einer Homepage handelt es sich in der Regel nicht um rechtsverbindliche Vertragsangebote. Ähnlich einer Schaufensterauslage oder einem Zeitungsinserat liegt darin vielmehr die Aufforderung an den potenziellen Käufer, selbst ein Angebot zu machen. Dies muss der Verkäufer aber nicht annehmen. Er kann eine Bestellung - etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden - durchaus ablehnen.

Fehlerhafte Bestellung E-Business
Wer bei einer Bestellung per E-Mail Fehler macht, etwa durch Vertippen oder versehentliche Versendung, kann (wie beim traditionellen Geschäftsverkehr auch) in der Regel seine Bestellung anfechten und rückgängig machen. Er muss dem Empfänger allerdings ggf. den Schaden ersetzen, den dieser im Vertrauen auf die Richtigkeit der Bestellung erlitten hat.

Widerrufs- und Rücktrittsrechte des Kunden E-Business
Für Verbraucherverträge (zwischen Unternehmen und Endkunden), die über das Internet geschlossen wurden, gilt das Fernabsatzgesetz, das am 30. Juni 2000 in Kraft getreten ist. Es räumt dem Kunden bei Bestellungen via Internet das Recht ein, innerhalb von zwei Wochen einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen und die Ware zurückzusenden. Dies gilt aber nicht für Gegenstände oder Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind (z. B. Lebensmittel). Um zu vermeiden, dass Datenträger bestellt, kopiert und dann zurückgeschickt werden, sind auch Audio- und Videoaufzeichnungen sowie unversiegelte Software vom Widerrufsrecht ausgenommen.

Informationspflicht des Anbieters E-Business
Das Fernabsatzgesetz verlangt zudem eine umfassende Information des Bestellers. Der Verkäufer muss auf einem dauerhaften Datenträger unter anderem über seine Identität, wesentliche Merkmale der Ware, das beschriebene Widerrufsrecht, den Preis und zusätzliche Kosten aufklären. Erfüllt er diese Pflichten nicht, so beginnt damit nicht die zweiwöchige Widerrufsfrist. Das bedeutet: Der Verbraucher kann auch noch nach Ablauf von zwei Wochen vom Kauf zurücktreten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) deutlich aufführen E-Business
Auch im E-Business gilt bei jedem Geschäft das so genannte "Kleingedruckte": die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B) gilt der Grundsatz: Sie sind auch dann wirksam, wenn sie den zur Verfügung stehen Unterlagen nicht beigefügt sind und der Kunde ihren Inhalt nicht kennt und ihrer Geltung nicht widerspricht. Es genügt ein erkennbarer Hinweis, dass die AGB gelten sollen. Jedem Kunden muss aber möglich sein, die AGB "in zumutbarer Weise" einsehen zu können. Wenn er es verlangt, müssen sie ihm zugestellt werden. Dies kann im Regelfall auch elektronisch geschehen. Für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) gilt: Hier sind die Anforderungen, was die AGB betrifft, strenger. Es reicht nicht, dem Kunden die Zusendung der AGB auf Anforderung oder erst zusammen mit der Ware anzubieten. Auch nicht die bloße Möglichkeit, die AGB auf dem eigenen Drucker ausdrucken zu lassen. AGB müssen jederzeit mühelos lesbar sowie dafür übersichtlich gegliedert sein und einen Umfang haben, der im Verhältnis zum übrigen Vertragstext vertretbar ist. In jedem Fall gilt: Jedes Unternehmen sollte sicher stellen, dass seine Kunden die AGB vor dem Vertragsabschluss sehen. Im übrigen sollten die Kunden die AGB herunterladen können. Ein entsprechender Hinweis hierzu sollte angebracht werden.

Beweiskraft elektronischer Dokumente E-Business
Immer wieder kommt vor, dass ein Kunde einen Vertragsschluss insgesamt bestreitet oder aber Einzelheiten des Vertrages, z.B. hinsichtlich des Preises oder der Menge, umstritten sind. Zwar ist es für die Wirksamkeit einer Vereinbarung grundsätzlich unerheblich, ob sie mündlich, schriftlich oder auf elektronischem Wege geschlossen wurde. Wer sich auf seine Sicht der Dinge berufen will, muss diese im Regelfall beweisen. Dies gelingt am einfachsten durch einen schriftlichen Vertrag. Elektronische Dokumente haben eine geringere Beweiskraft. Hier können Vertragspartner jedoch Abhilfe schaffen: z.B. durch sorgfältiges Dokumentenmanagement oder eine digitale Signatur.

Sorgfältiges Dokumentenmanagement E-Business
Auch wenn elektronische Dokumente keine Urkunden sind: Ein elektronischer "Schriftwechsel", also z.B. eine Online-Bestellung, kann vor Gericht dennoch als so genannter Augenscheinbeweis gelten. Das Gericht entscheidet frei, welches Gewicht es einer elektronischen Erklärung beimisst. Um die Beweiskraft elektronischer Briefe etc. bei Gericht zu erhöhen, ist es ratsam, dafür zu sorgen, dass das Datenverarbeitungssystem im Unternehmen manipulationssicher ist. Prüf-, Sende- und Wartungsprotokolle sollten dokumentiert werden. Kann vor Gericht ein sorgfältiges und sicheres Dokumentenmanagement nachgewiesen werden, besteht zumindest eine Vermutung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der elektronischen Dokumente.

Elektronische Signatur E-Business
Die elektronische Signatur kann als Alternative zur handschriftlichen Unterzeichnung genutzt werden. Hier gelten in Europa inzwischen gemeinsame Rahmenbedingungen. Mit Hilfe einer elektronischen Signatur können Verträge beweissicher geschlossen werden. Jeder Online-Nutzer kann eine handschrifliche Unterschrift bei einer Zertifizierungsstelle hinterlegen. Der Unterzeichnende erhält dann einen verschlüsselten Unterschrifts-Code auf einer besonders gesicherten Chip-Karte. Will er nun elektronische Dokumente unterzeichnen, kann er sich über ein spezielles Kartenlesegerät am Computer einwählen, ausweisen und verschlüsselt unterschreiben.

Geschäfte mit ausländischen Partnern: Anwendbares Recht E-Business
Sobald Geschäftspartner aus verschiedenen Ländern kommen, stellt sich die Frage, welches nationale Recht auf den Vertrag anzuwenden ist. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann das Ergebnis wesentlich davon abhängen, ob etwa ein Kauf z.B. nach deutschem oder spanischem Recht beurteilt wird. Grundsätzlich können die Parteien das einschlägige Recht frei wählen. Fehlt diese Rechtswahl, so gelten grundsätzlich nach der europäischen E-Commerce-Richtlinie: 1. für alle B2B-Geschäfte das Herkunftslandprinzip, also das Recht des Landes, in dem der Diensteanbieter niedergelassen ist; 2. für alle B2C-Geschäfte das Bestimmungslandprinzip, also das Recht des Landes, in dem der Verbraucher (Endkunde) wohnt. Das Herkunftslandprinzip gilt auch für die rechtlichen Bestimmungen des Wettbewerbs. Wer z.B. in Spanien ansässig ist, muss sich also künftig nur noch an das spanische Wettbewerbsrecht halten, selbst wenn er in Deutschland per Internet Kunden wirbt.

Wettbewerbsrecht im Internet E-Business

Herkömmliche Werberegeln gelten auch im Internet E-Business

Für Internet-Präsentationen gelten grundsätzlich dieselben Maßstäbe wie für traditionelle Werbeformen. Die Anpreisungen dürfen insbesondere nicht irreführend oder sittenwidrig sein. Werbegestaltungen müssen stets den Anforderungen des Wettbewerbsrechts gerecht werden, so etwa dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Keine unverlangte Zusendung von Werbe-E-Mails E-Business
Das Zusenden unerbetener elektronischer Post (Spamming) ist verboten, und zwar unabhängig davon, ob es sich um private oder geschäftliche Anschlüsse handelt. Erlaubt sind Werbe-Mails nur mit der Einwilligung (Opt-In) der Empfänger. Das heißt im Klartext: Sie sind derzeit zumindest so lange zulässig, bis der Empfänger klarstellt, dass er davon verschont bleiben möchte.

Vorsicht bei der Angabe von Nettopreisen E-Business
Nach der Preisangabenverordnung müssen gegenüber Endverbrauchern regelmäßig Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer genannt werden. Eine Ankündigung von Nettopreisen ohne Mehrwertsteuer ist nur gegenüber Gewerbetreibenden zulässig. Problem: Im Internet kann jede Präsentation sowohl von Endverbrauchern als auch von Gewerbetreibenden abgerufen werden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hält die Werbung mit Nettopreisen im Internet gleichwohl für zulässig, wenn für den Endverbraucher deutlich wird, dass sich die entsprechenden Tarife nur an Gewerbetreibende richten.

Optische Trennung von Bannerwerbung E-Business
Nach dem Trennungsgebot muss Werbung als solche stets klar zu erkennen und vom übrigen Informationsangebot getrennt sein. Werbe-Einblendungen auf Internet-Seiten, so genannte Banner, müssen deshalb optisch vom redaktionellen Text abgesetzt werden. Rechtliche Bedenken bestehen bei Links, die ohne entsprechenden Hinweis von einem informativen Text zu den Werbeseiten einer fremden Website führen.

Finanzierung

Wie viel Geld brauchen Sie für Ihre Unternehmensgründung und für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit? Wie hoch ist Ihr Kapital- oder Finanzbedarf in der Anlaufphase? Überlegen Sie genau! Denn eine ausreichende Finanzierung ist die Basis für den erfolgreichen und sicheren Aufbau Ihres Unternehmens. Sprechen Sie in allen Geldangelegenheiten unbedingt mit Ihrem Berater, mit der Kammer und insbesondere mit Ihrer Bank.

Ermitteln Sie zunächst die Höhe der notwendigen Investitionen und Anlaufkosten!Wie viel Geld brauchen Sie langfristig?
z. B. für Grundstück, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge usw. Wie viel Geld brauchen Sie kurz- und mittelfristig?
z. B. für die Einrichtung des ersten Material- und Warenlagers, für Außenstände und besondere Belastungen in der Gründungsphase Planen Sie eine Reserve für Unvorhergesehenes ein! Wie hoch sind die laufenden Kosten (Betriebsmittel)? Der Bedarf an Betriebsmitteln wird häufig unterschätzt. Wichtige Fragen sind hier in der Anfangsphase: Wann geht die erste Kundenzahlung ein? Wie groß muss also das erste finanzielle Polster sein? Wie teuer ist die Gründung selbst? Welche Kosten fallen eventuell schon in der Zeit vor dem Unternehmensstart an?

Wo können Sie sparen?Büroeinrichtungen, Geräte, Anlagen, Maschinen kosten mitunter nur ein Viertel des Neuwerts, wenn sie gebraucht gekauft werden. Aber: Eine ärmlich wirkende Ausstattung kann auch Kunden "abschrecken". Leasing von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten kann den Gründungsetat spürbar entlasten. Aber: Leasing ist in der Regel teurer. Rechnen Sie in jedem Fall das Angebot durch! Lohn- und Einrichtungskosten können in der Anlaufzeit gespart werden, indem Sie einen Teil der Arbeiten zunächst außer Haus oder von freien Mitarbeitern erledigen lassen. Prüfen Sie, ob Sie nicht mit anderen Unternehmen, die die gleichen Produkte herstellen oder eine gleiche Handelsstufe haben, kooperieren können, um dadurch u. a. günstigere Einkaufskonditionen zu erhalten. Animieren Sie Ihre Mitarbeiter zum umweltbewussten Umgang mit Energie und Rohstoffen. Nutzen Sie das Angebot von Dienstleistungsunternehmen: z. B. Empfangs- und Sekretariatsservice, Car- oder Gerätesharing.

                          Literatur: Wirtschaftliche Förderung, ERP-Programme 2000

Förderprogramme

Denken Sie bei Ihrer Existenzgründung auch an öffentliche Förderprogramme. Ihr Start in die unternehmerische Selbständigkeit wird auch durch Hilfen von Bund und Ländern unterstützt. Dies gilt besonders in den neuen Bundesländern. Für Internet-Nutzer gibt es die Förderdatenbank des BMWi.
Eine einfache Benutzerführung hilft Ihnen bei der Suche nach Förderprogrammen. Alle Bundesländer verfügen über eigene Förderprogramme. Auch die Hausbanken leisten wichtige Beratungsdienste.

Auch hier ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen. Beratung muss nicht teuer sein. Aber ohne Rat können Sie viel Geld verschenken.

Wichtig: Öffentliche Fördermittel (des Bundes und der Länder) müssen Sie grundsätzlich bei Ihrer Hausbank beantragen. Gehen Sie keine finanziellen Bindungen ein, ohne sich über solche Förderprogramme zu informieren und solche Fördermittel vor dem Vorhabensbeginn zu beantragen! Im Nachhinein werden keine Fördermittel bewilligt (Ausnahme: Investitionszulage)!

Voraussetzung für eine Förderung: Eine Förderung über öffentliche Finanzierungshilfen - insbesondere bei Existenzgründern - setzt voraus, dass die Antragsteller/innen eine ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation nachweisen können, soweit diese üblicherweise für die Ausübung ihres angestrebten Berufes verlangt wird. Darüber hinaus wird erwartet, dass im Falle einer Existenzgründung eine selbständige und tragfähige "Vollexistenz" als Haupterwerbsgrundlage entsteht. 

Literatur: Wirtschaftliche Förderung    ERP-Programme 2000

Formalitäten

Wer ein eigenes Unternehmen gründen und führen möchte, muss dies beim Gewerbeamt oder Handelsregister anmelden. Ausgenommen von dieser Pflicht sind nur die Freien Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte, Künstler), sofern sie nicht durch die gewählte Rechtsform (z. B. GmbH) als Gewerbetreibende anmeldepflichtig sind. Ausgenommen sind auch Land- und Forstwirte.

Ungeachtet der grundsätzlich geltenden Gewerbefreiheit ist für bestimmte Gewerbe und Freie Berufe eine besondere Erlaubnis erforderlich. Sie muss vor Beginn der Tätigkeit eingeholt werden. Hier wird - aus Verbraucherschutzgründen - die persönliche Zuverlässigkeit geprüft und festgestellt, ob besondere qualifikatorische, finanzielle und bauliche Voraussetzungen vorliegen. Desgleichen prüfen die Behörden die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Dies betrifft den Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten, den Umweltschutz, den Denkmalschutz etc. Bei diesen behördlichen Prüfungen kann es zu unnötigen Zeitverzögerungen und Mehrkosten kommen.

Schutzrechte

Erfindungen und Ideen für Produkte, Verfahren oder Leistungen sind unersetzliches Kapital für jedes Unternehmen, sowohl für Existenzgründer, als auch für bestehende Unternehmen. Wer etwas Besonderes anzubieten hat, hat damit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil vor der Konkurrenz. Das gilt nicht nur für Produkte oder Leistungen: Es fängt schon beim Namen für das neue Unternehmen an! Diesen Wettbewerbsvorteil kann man sicher stellen: durch Schutzrechte, die man für eigene Ideen anmeldet, oder durch die Nutzung fremder Erfindungen gegen Lizenz. Dabei gibt es mehrere Schutzarten für Verfahren, Produkte oder auch für Dienstleistungen: Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster.

Schutzrechte werden in der Regel beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet. Je nachdem, für welchen Raum der Schutz gelten soll, kommt auch eine Anmeldung beim Europäische Patentamt, dem Europäischen Markenamt oder bei anderen ausländischen Ämtern in Betracht. Vor allem wegen ggf. notwendigen Übersetzung aller Unterlagen ist dies allerdings relativ teuer.

Weniger häufige und bekannte Schutzrechte sind darüber hinaus so genannte Topografien (= Dreidimensionale Strukturen von Halbleitern) sowie Sorten (= Züchtungen von neuen Pflanzenarten).



Vorteil: exklusives Nutzungsrecht

Ein Schutzrecht gibt seinem Besitzer eine Art Monopol: die Möglichkeit, über seine Produkt- oder Verfahrensidee für einen festgelegten Zeitraum allein zu verfügen. Dies heißt in der Regel, die Idee allein und gewinnbringend zu vermarkten. Durch das Exklusivrecht sind Wettbewerber von der wirtschaftlichen Verwertung ausgeschlossen. Es gibt dem Rechte-Eigner die Möglichkeit, Marktanteile zu erobern und zu sichern. Außerdem können z.B. durch Patente Wettbewerber strategisch von bestimmten Geschäftsfeldern dadurch ausgeschlossen werden, dass sie umfangreiche Forschung und Entwicklung leisten müssten, um das vorhandene Patent zu übertreffen (s. Was ist ein Patent?). Der Besitz von Schutzrechten kann auch in der Öffentlichkeit zur Reputation dienen: Er signalisiert Innovationskraft und technische Kompetenz gegenüber Kunden, Wettbewerbern und Investoren.

Nachteile: Kosten und Offenlegung der Idee

Es sollten natürlich auch mögliche Nachteile bedacht werden, die mit der Anmeldung vor allem von Patenten entstehen können. Dies sind vor allem die Kosten durch Anmelde- und Jahresgebühren und für den Patentanwalt, der Zeitaufwand der Ausarbeitung der Anmeldung, die Bekanntmachung der Neuerung für die Öffentlichkeit nach spätestens 18 Monaten und die dann drohende Weiterentwicklung aufgrund der Veröffentlichung sowie die Entwicklung von Umgehungslösungen durch Wettbewerber.

Strafen bei Verstoß

Wer gegen Schutzrechte verstößt (wer also geistiges Eigentum stiehlt), bekommt Ärger. Ihm drohen nicht nur gerichtliche Schritte: Er muss auch Auskunft geben, wem er z.B. das betreffende Produkt verkauft hat: Damit gibt er seine Kunden preis. Er muss zudem – selbstverständlich - bei Strafe jede weitere Schutzrechtsverletzung sofort unterlassen und kann außerdem zu beträchtlichem Schadenersatz verurteilt werden. Die Höhe der Strafkosten (Gericht, Anwalt, Schadenersatz) wird in jedem Fall mindestens bei einigen Tausend DM liegen.

Chef oder Angestellter: Wem gehören Patent und Gebrauchsmuster?

Kreative Geister kommen nicht selten auf ihre schutzwürdigen Ideen, noch während sie bei Forschungseinrichtungen oder in Unternehmen angestellt sind (= Arbeitnehmererfindung). In diesem Fall müssen Arbeitnehmer ihre Idee oder Erfindung zunächst ihrem Arbeitgeber grundsätzlich schriftlich melden und ihm die Möglichkeit einräumen, diese für sich in Anspruch zu nehmen. Der Arbeitgeber muss innerhalb von vier Monaten schriftlich erklären, ob er dies will. Versäumt der Arbeitgeber dies, hat er dieses Recht verloren, und der eigentliche „Erfinder“ kann darüber frei verfügen. Der frühere Arbeitgeber kann dagegen bei fehlender Erfindungsmeldung auch noch Jahre später die Übertragung des Patents, Gebrauchsmusters oder des Geschmacksmusters verlangen (nicht bei Marken), das aus seinem Unternehmen „stammt“. Es lohnt sich daher gerade auch für Existenzgründer, schon vor der Anmeldung eines Patents etc. die Rechtslage zu klären, um späteren Streit auszuschließen. Ein solcher Streit oder die Tatsache, dass man über eine Erfindung gar nicht frei verfügen kann, könnte einer jungen Firma sofort das „Genick brechen“.

Anmeldung

Als Faustregel für die Anmeldung gilt: So früh wie möglich! Es ist ein großes Risiko, mit einer Schutzrechtsanmeldung zu warten. Andererseits ist allerdings oft zu einem frühen Zeitpunkt der kommerzielle und gesellschaftsrechtliche Rahmen für eine Existenzgründung noch gar nicht gegeben. Trotzdem sollte der Erfinder sein Werk dann auf seinen Namen anmelden. Mit dem erteilten Patent kann er bei Banken und Gesellschaftern immerhin seine technische Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen.

Rechtzeitig Informationen über bestehende Patente einholen

Viele Patentanmeldungen werden aufgrund fehlender Neuheit einer Idee nicht erteilt. Zeit und Geld für die Entwicklungsarbeit sind aber investiert worden: umsonst. Durch derartige Doppelentwicklungen entstehen den betroffenen Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Verluste. Die könnten sie vermeiden: indem sie sich in einschlägigen Datenbanken frühzeitig über die Inhalte der weltweit offen gelegten Patente und Patentanmeldungen informieren. Eine Übersicht der wichtigsten Datenbanken-Anbieter findet sich unter www.insti.de (Wichtige Links). Eine Recherche kann folgende Ziele haben:

Schutzrechte gegen Lizenz abgeben

Unternehmen müssen ein Schutzrecht nicht selbst verwerten, sondern können dieses auch verkaufen oder aber gegen eine kostenpflichtige Lizenz verpachten. Dies gilt generell für jedes Schutzrecht, trifft aber hauptsächlich auf Patente zu. Der Handel mit Patenten bzw. Lizenzen ist mittlerweile zu einem wichtigen Faktor im globalen Wettbewerb geworden. Für die Suche nach potenziellen Käufern oder Lizenznehmern bietet sich neben verschiedenen Technologie- und Ideenbörsen insbesondere der InnovationMarket mit seinen Bereichen „Unternehmen sucht Innovation“ und „Innovation sucht Unternehmen“ an. Dabei handelt es sich um einen Marktplatz, auf dem von Verwertungsfachleuten auf wirtschaftlichen Erfolg geprüfte Innovationen gehandelt werden. Kontakt: www.innovationmarket.de. Weitere Möglichkeit: Yet2.com. Dies ist ein internationaler Handelsplatz für in Lizenz zu vergebende Schutzrechte. Kontakt: www.yet2.com.

Fremde Schutzrechte gegen Lizenz nutzen

Die technologische Entwicklung geht rasant voran. Viele geschützte Erfindungen bleiben ungenutzt. Existenzgründer und Unternehmen können daher brachliegende Erfindungen für eigene Zwecke nutzen. Die Lizenzdatenbank RALF (= Rechtsstand-Auskunft und Lizenzförderungs-Dienst) liefert Informationen über geschützte Erfindungen, die gegen Lizenz verwertet werden können. Adresse: www.dpma.de

Beratung

Generell gilt: Die Anmeldung von Schutzrechten bringt einen erheblichen und z.T. komplizierten Verwaltungsaufwand mit sich. Professionelle Hilfe ist oft vonnöten. Spezialisiert auf alle Fragen von Schutzrechten sind Patentanwälte. Kostenlose Erstberatung bieten die Patentanwälte des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) sowie die insgesamt 25 Patentinformationszentren bzw. –stellen (s. Adressen). Eine Liste der deutschen Patentanwälte findet sich unter www.Patentanwalt-Suche.de.

Grundzüge Patentierungsverfahren



Geheimhaltungsphase Solange die Erfindung nicht als Patentanmeldung hinterlegt ist, muss sie geheim gehalten werden. Vorsicht: Sollte ein Außenstehender Informationen über die Erfindung erhalten, ist Ihre Erfindung nicht mehr patentfähig. Daher sollten Sie während der Anmeldungsphase Ihre Erfindung nicht wirtschaftlich verwerten!
Prüfen Sie folgende Fragen, bevor Sie in ein Patent investieren: Ist die Erfindung technisch und wirtschaftlich umsetzbar? Werden keine bestehenden Schutzrechte verletzt? Haben Sie alle technischen Möglichkeiten bedacht, die zur Realisierung Ihrer Erfindung führen? Unterscheidet sich Ihre Erfindung von anderen vergleichbaren und bekannten technischen Lösungen, die zu demselben Ergebnis Ihres Verfahrens oder Ihrem Produkt führen? Haben Wettbewerber ähnliche Schutzrechte angemeldet und besteht die Gefahr von Schutzrechtskollisionen ? Handelt es sich um eine Arbeitnehmererfindung?

Der beauftragte Patentanwalt arbeitet in Abstimmung mit dem Erfinder die Patentanmeldung aus und meldet sie an.

Anmeldetag: Tag 0 Der Anmeldetag ist das wichtigste Datum für eine Patentanmeldung. Achten Sie auf eine möglichst frühzeitige Patentanmeldung. Mit der Anmeldung sollte zugleich der Prüfungsantrag gestellt werden. Der Anmeldetag ist der Stichtag, um Ihre Erfindung auf eine Patentfähigkeit hin zu beurteilen. Alle vor dem Anmeldetag erfolgten Patentanmeldungen, Veröffentlichungen, Benutzungen, wissenschaftlichen Untersuchungen, Dissertationen (= Stand der Technik) entscheiden über diese Patentfähigkeit. Mit der Anmeldung beginnt außerdem die Laufzeit des Schutzrechtes (max. 20 Jahre). Ab dem Tag der Anmeldung dürfen Sie Ihre Erfindung wirtschaftlich verwerten, ohne dass dies die Patentfähigkeit beeinträchtigt.

Erster Prüfungsbescheid: 8 Monate nach dem Anmeldetag Der erste Prüfungsbescheid des Patentamtes erlaubt eine zuverlässige Prognose über die Patentfähigkeit im In- und Ausland. Der Prüfungsbescheid basiert auf dem weltweit recherchierten Stand der Technik. Außerdem beurteilt der Prüfungsbescheid, inwieweit es sich bei der angemeldeten Erfindung tatsächlich um eine Neuheit handelt und ob dieser eine erfinderische Tätigkeit zu Grunde liegt.

Ablauf der Prioritätsfrist: 12 Monate nach dem Anmeldetag Innerhalb dieser Frist können im Ausland für dieselbe Erfindung Patente angemeldet werden. Als Stichtag für die Beurteilung der Patentfähigkeit gilt der Tag 0 (Priorität) der ersten Anmeldung.

Veröffentlichung der Patentanmeldung: 18 Monate nach dem Anmeldetag Die Patentanmeldung wird offen gelegt, d. h., die Erfindung wird der Allgemeinheit zugänglich gemacht. Jedermann hat das Recht auf freie Einsicht in die Akten.

Patenterteilung: xx Monate nach dem Anmeldetag (kein fester Termin) Sobald die Patenterteilung veröffentlicht wird, kann der Patentinhaber für die unter Schutz gestellte Erfindung Ansprüche gegen Dritte auf Unterlassung, Schadenersatz, Auskunft, evtl. Vernichtung geltend machen. Auch die Vergabe von Lizenzen aus dem Patent ist möglich. Ein Einspruch durch Dritte gegen das Patent muss innerhalb von 3 Monaten nach Patenterteilung erfolgen. Für die Aufrechterhaltung des Patents bzw. der Anmeldung sind ab dem dritten Jahr jährlich zunehmende Aufrechterhaltungsgebühren zu zahlen. Die Laufzeit des Patents endet entweder spätestens 20 Jahre ab dem Anmeldetag oder wenn die Aufrechterhaltungsgebühren nicht mehr gezahlt werden. Wie ist der derzeitige Stand der Technik ? (Ist die Erfindung wirklich NEU ?) In welchen Gebieten könnten neue Problemlösungen benötigt werden ? Gibt es schon Lösungen oder Schutzrechte für das Problem, das die Erfindung beinhaltet ? Welche Mitbewerber gibt es auf dem betreffenden Gebiet ? Haben Wettbewerber ähnliche Schutzrechte angemeldet und besteht die Gefahr von Schutzrechtskollisionen ? Welche Möglichkeiten der Anmeldung für die Erfindung bestehen, um einen möglichst großen Schutz zu erhalten ?

Ganz besonders wichtig in diesem Zusammenhang: Wurde die Erfindung Dritten vor der Anmeldung schriftlich oder mündlich schon zugänglich gemacht (z.B. in einem Vortrag auf einem wissenschaftlichen Kongress), gilt sie nicht mehr als neu! Der Patentschutz ist damit nicht mehr möglich.
                               Literatur: GründerZeiten Nr. 40

 Verträge

Fast jede/r ExistenzgründerIn schließt auf dem Weg zum eigenen Unternehmen Verträge ab: Kaufverträge, Mietverträge, Arbeitsverträge etc. Immer wieder stellt sich heraus, dass der abgeschlossene Vertrag nicht dem entspricht, was man vereinbaren wollte. Vor allem dann, wenn damit wirtschaftliche Abhängigkeiten vom Vertragspartner für einen langen Zeitraum festgelegt worden sind. Dies führt oft zu großen finanziellen Einbußen und kann im Einzelfall sogar dem jungen Unternehmen die Existenz kosten.

Lassen Sie wichtige Verträge stets von kompetenten Beratern wie z. B. Steuer- oder Rechtsberatern genau auf Ihren Einzelfall hin überprüfen. 

                             Literatur: GründerZeiten Nr. 35

Früherkennung von Chancen und Risiken

Unternehmen, ganz gleich welcher Größe oder Branche, müssen sich mit einer Vielzahl an Aufgaben beschäftigen. Immer wieder müssen neue Themen erkannt, Informationen beschafft, Trends beobachtet und alle diese Informationen darüber hinaus noch bewertet werden. Für die Früherkennung sind dabei drei Aufgabengebiete von ganz besonderer Bedeutung:

Finanzen beherrschen: Schaffen Sie sich in "gut gehenden" Zeiten finanzielle Reserven und Handlungsspielräume, damit Sie die finanzielle Entwicklung Ihres Unternehmens aktiv steuern können.

Leistung verbessern: Trachten Sie stets danach, Ihre Unternehmensleistung kontinuierlich zu steigern. Erbringen Sie sie besser, kostengünstiger und schneller. Entwickeln Sie neue Geschäftsideen für die Zukunft! Setzen Sie sich und Ihrem Unternehmen erreichbare Ziele.

Kunden zufrieden stellen: Sorgen Sie dafür, dass ihre bisherigen Kunden zufrieden sind und gewinnen Sie neue interessante und zukunftsträchtige Kunden hinzu.

Um den weiteren Weg Ihres Unternehmens bestimmen zu können, brauchen Sie neben Ideen über die Zukunft und Ziele zuerst eine Antwort auf die Frage "Wo stehe ich heute?" Bevor wir uns nun den einzelnen Themen zuwenden wollen, können Sie testen, wie stark Sie heute bereits zukunftsorientiert denken und handeln.

So erhalten Sie eine erste Klärung, wie zukunftsorientiert Sie Ihr Unternehmen heute führen und erste Impulse zum Nachdenken. 

                                              Literatur: Früherkennung

Unternehmenskrise

Die ersten Jahre nach der Gründung stellen hohe Anforderungen an junge Unternehmerinnen und Unternehmer. Es ist daher nicht verwunderlich, dass auch junge Unternehmen mit einer ganzen Reihe von speziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Traurige Bilanz: Viele von ihnen müssen innerhalb der ersten Jahre ihre Firmentore wieder schließen. Was besonders schwer wiegt: In vielen Fällen wäre die Zahlungsunfähigkeit vermeidbar gewesen. Es ist daher (überlebens-)wichtig, Probleme und ihre Ursachen rechtzeitig zu erkennen, sich darauf vorzubereiten und beizeiten nach Hilfe und Unterstützung Ausschau zu halten.

Um welche Probleme es sich dabei im Besonderen handelt, zeigt eine Umfrage unter Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Konkursrichtern, Unternehmensberatern, Vertretern von Kammern, Verbänden und Banken. Hier wurden u. a. die folgenden Probleme genannt, die bei kleinen und mittleren Unternehmen bis zur Insolvenz führen können:
Managementfehler -> Vernachlässigung des Rechnungswesens/des Controllings -> zu geringes Eigenkapital -> schleppende Zahlungsweise der Kunden ->veraltete Produktpalette/zu wenig Produktinnovation
-> Fehler im Personalmanagement zu wenig Markterfahrung

Gründung

Die Zahl der Existenzgründungen in Deutschland steigt weiterhin an. Das ist gut so: Denn gerade die kleinen und mittleren - mittelständischen - Unternehmen haben besonderen Anteil an der gesamten Wirtschaftsleistung der Bundesrepublik. Nicht zuletzt deswegen, weil durch jede Gründung durchschnittlich vier zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. Das ist wichtig für uns alle.

Mindestens genau so wichtig ist darüber hinaus, dass sich die vielen Gründerinnen und Gründer einen ganz persönlichen Traum erfüllen. Sie wollen  
-> ihrem unternehmerischen Tatendrang nachgehen -> ihre eigene Unternehmens-Idee verwirklichen
-> eine günstige Gelegenheit beim Schopf ergreifen  -> berufliche Frustrationen vermeiden oder beenden
-> der Arbeitslosigkeit entfliehen -> mehr Unabhängigkeit erleben -> mehr Erfolgserlebnisse genießen
-> ihren beruflichen Aufstieg selbst in die Hand nehmen -> sich ein höheres Einkommen erarbeiten

Kunde / Markt

Jedes Unternehmen muss Produkte oder Leistungen verkaufen. Dafür reicht es nicht aus (wie immer wieder zu beobachten), dass ein junges Unternehmen irgendwo "einen Laden eröffnet", dort Produkte oder Leistungen bereit hält und darauf wartet, dass Kundschaft vorbei kommt oder Aufträge "von allein" eingehen. Produkte und Leistungen müssen kostengerecht und zu Wettbewerbspreisen "an den Mann" gebracht werden. Vor allem junge Unternehmen müssen erste Kunden finden.

Ein etabliertes Unternehmen mit bestehendem Kundenstamm hat dagegen auch an die Bindung von bestehenden Kunden zu denken. Wichtig ist: Feste Kunden bringen eine gewisse Planbarkeit und Sicherheit mit. Dazu kommt, dass bei festem Kundenstamm die Marketingkosten pro Kunde deutlich geringer sind als bei der aufwendigen Neukundengewinnung. Dies wirkt sich natürlich positiv auf das Unternehmensergebnis aus.

Wie man nun Kunden gewinnen, und wie man Kunden binden kann, dafür gibt es eine Reihe von Regeln und Instrumenten, die im Folgenden dargestellt werden sollen. Achtung: Die Instrumente lassen sich nicht einfach "rezeptartig" einsetzen. Es muss jeweils geprüft werden, welches Instrument für welche Branche und mit welchem Ziel in Frage kommt. 

                            Literatur : BMWi-GründerZeiten Nr. 9/10 Nr. 20 Nr. 28 Nr. 37

Liquidität

Ein Unternehmen muss jederzeit in der Lage sein, seine laufenden Kosten und eingehenden Rechnungen bezahlen zu können: d.h. es muss liquide sein. Auch ein rentabel arbeitender Betrieb kann zahlungsunfähig - illiquide - werden. Es müssen nur einige Kunden später als erwartet zu bezahlen oder gar ein Großkunde komplett auszufallen. Häufige Folge: Liquiditätsschwierigkeiten. Liquiditätsschwierigkeiten gehören zu den größten Problemen und häufigsten Pleite-Ursachen nicht nur junger Unternehmen.

Daher muss die Liquidität eines Unternehmens systematisch geplant und überwacht werden. Dies geschieht mit Hilfe einer Liquiditätsrechnung, die mindestens drei Monate umfassen sollte. Stellen Sie Ihre Einnahmen Ihren Ausgaben gegenüber! Voraussetzung dafür ist eine aussagefähige Kostenrechnung. Aus der Differenz der Einnahmen und Ausgaben ergibt sich der monatliche Überschuss (Überdeckung) oder auch ein Fehlbetrag (Unterdeckung).

Personal

Das Thema "Personal" wird von den meisten Gründern und jungen Unternehmern stiefmütterlich behandelt. Wenn ein Unternehmen z. B. eine Maschine kauft, werden deren Rentabilität kalkuliert, Angebote eingeholt und verglichen etc. Bei vergleichbaren Personalinvestitionen wird dagegen selten so viel Aufwand betrieben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden aber zunehmend zum entscheidenden Faktor im Wettbewerb. Nur die Unternehmen werden sich dauerhaft einen Wettbewerbsvorsprung verschaffen, die über qualifiziertes und motiviertes Personal verfügen.

Planung

Spätestens in der Phase der Existenzfestigung und des Wachstums werden Sie vermutlich Mitarbeiter einstellen. Damit verbunden ist die Aufgabe, geeignete organisatorische Strukturen zu schaffen, um einen reibungslosen betrieblichen Ablauf zu sichern.

Diese Aufgabe stellt Sie vor neue Anforderungen, die Sie nur meistern können, wenn Sie über entsprechende Führungsqualitäten verfügen und Unternehmensabläufe so koordinieren, dass der Informationsfluss gesichert ist. Ihre fachliche Kompetenz haben Sie bereits in der Phase der Existenzgründung unter Beweis gestellt. In der Phase der Existenzfestigung kommt es nun aber entscheidend darauf an, den Vertrieb im Unternehmen aufzubauen.

Legen Sie Regeln für Ihr Unternehmen verbindlich fest und machen Sie diese transparent. Legen Sie fest, welche Informationen regelmäßig für die Planung und Steuerung des Unternehmens benötigt werden und wer diese bis zu welchem Zeitpunkt zu erbringen hat. Vermeiden Sie jedoch eine "Überorganisation". Denn: Zu viele Regelungen und Bestimmungen "ersticken" die Bereitschaft der Mitarbeiter zur Spontaneität und Kreativität. Seien Sie sich im Klaren darüber, dass Sie mit wachsendem Unternehmen mehr und mehr Aufgaben und Verantwortungsbereiche delegieren müssen. Sie werden sich immer mehr auf die Führungsaufgaben konzentrieren und nicht mehr alles selber machen können. Setzen Sie sich und den Mitarbeitern realistische Ziele, die überprüfbar sind (z. B.: Was soll erreicht werden? Wie viel soll erreicht werden? Wann soll das Ziel erreicht sein? Wo besitzt das Ziel Gültigkeit?) Ihre Aufgabe wird es - als Bindeglied - sein, die Koordination der sich herausbildenden betrieblichen Abteilungen sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass alle Mitarbeiter an einem Strang ziehen.

Rechnungswesen

Für eine erfolgreiche Unternehmensführung ist ein systematisches Controlling unerlässlich. Es liefert unternehmensbezogene Daten, auf deren Grundlage Sie planen und entscheiden können. Doch nach wie vor vernachlässigen viele Mittelständler diese "Kontrolle im Voraus". Die Folge: Betriebliche Kapazitäten werden z. B. nicht ausgelastet, Liquiditätsengpässe entstehen.

Viele neu gegründete Unternehmen geraten in Schwierigkeiten, weil ihre Kosten höher sind als ihre Erträge. Der Grund dafür ist oft, dass die betreffenden Geschäftsleitungen gar nicht wissen, wie hoch ihre Kosten eigentlich sind. Ursache hierfür können wiederum veraltete Buchungstechniken oder aber auch Probleme mit internen Organisation sowie der Erfassung sämtlicher betrieblicher Kosten sein.

Dabei sind die Kosten ein wichtiger Bestandteil, wenn es darum geht, den Erfolg eines Unternehmens zu planen. Nur so können Sie Ihre Angebotspreise richtig kalkulieren und dafür sorgen, dass alle anfallenden Kosten durch die betriebliche Leistung (= Umsatz) gedeckt und langfristig die Vermögenssubstanz Ihres Betriebes erhalten werden kann.

Controlling

Viel zu wenige Unternehmen betrachten das Controlling "in guten Zeiten" als Managementaufgabe. Folge: Controlling wird vor allem in klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) stark vernachlässigt. Aber: Schnell verändernde Marktbedingungen (u.a. Nachfrageveränderungen, neue Konkurrenten) oder interne Faktoren im Unternehmen (z. B. hohe Belastungen durch Zinsen und Tilgungen) zwingen Unternehmer dazu, präziser zu planen und heute die Weichen für morgen zu stellen: eben durch Controlling.

Viele Unternehmensprobleme entstehen durch mangelndes Controlling

Häufiges Resultat fehlenden oder fehlerhaften Controllings: Immer mehr Unternehmen haben heute Schwierigkeiten bei der kontinuierlichen Auslastung des Betriebes sowie in puncto Liquidität. Erst wenn Gläubiger Mahnbescheide schicken, das Konto gepfändet wird oder die Löhne nicht mehr bezahlt werden können, denkt mancher (Jung-) Unternehmer über seine Unternehmensentwicklung nach. Fragen kommen auf: Was habe ich falsch gemacht? Was hätte ich vermeiden oder anders machen können? Nun beginnt man nach den Ursachen für die Probleme zu suchen. Das ist Kontrolle.

Durch Kontrolle analysiert man Vergangenes. Sicher lässt sich nicht alles voraussagen. Jedes gut geführte Unternehmen sollte sich dennoch Ziele setzen und darauf zuarbeiten. Abweichungen von diesen Zielen lassen sich so erkennen, etwa bei Kosten, Gewinn, Produktqualität etc. Erst wenn diese Abweichungen bekannt sind, kann gegengesteuert werden. Das ist Controlling! Controlling ist Kontrolle im Voraus.

Aufgaben der Controller

Zusammengefasst: Der Controller ist der interne Unternehmensberater. Der Unternehmer ist der verantwortliche Kapitän, der Controller fungiert als Lotse auf dem Schiff, um den sicheren Hafen namens Unternehmenserfolg zu erreichen. Um diesen sicheren Hafen erreichen zu können, bedient sich der Controller betriebswirtschaftlicher "Navigations"-Methoden. Im Unternehmen ist dies insbesondere das Rechnungswesen.

Hinzu kommen auch Wertvorstellungen und Ideale, die sich nicht nur in Zahlen ausdrücken lassen: z. B. die Erhaltung der Kundenzufriedenheit, das Miteinanderumgehen im Unternehmen oder auch die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter. Treten Abweichungen von Zielsetzungen ein, schlägt der Controller eines Unternehmens Alternativen, Wege, Maßnahmen zur Veränderung beispielsweise unter folgenden Fragestellungen vor: Was ist erforderlich, damit die Personalkosten langsamer steigen als der Umsatz? Was muss und kann man tun, damit Forderungsausfälle stärker reduziert werden können?

Wichtige Controlling-Aufgabe: die Finanzplanung

Eine besonders sensible und deshalb "pflegebedürftige" Größe des Unternehmens ist sein Finanzplan. Er soll insbesondere den unternehmerischen Erfolg (Rentabilität) berechnen und sicherstellen, dass das Unternehmen jederzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Wichtig: Gerade das Liquiditäts-Controlling sollte nicht erst bei akuten Liquiditätskrisen oder auf Drängen der Hausbank eingeführt werden. Ein Finanzplan ist ein Soll-Ist-Vergleich im Voraus: die Planung des Kapitalbedarfs für das Unternehmen, seiner zukünftigen Zahlungseingänge und -ausgänge. Wie ist die Auftragslage in den kommenden Monaten? Reicht der Umsatz, um alle Kosten zu begleichen? Hat man diesen Überblick? Lassen sich ggf. Maßnahmen planen, um die Liquidität zu steigern: längerfristige Zahlungsvereinbarungen mit Gläubigern, ein besseres Mahnverfahren, um Forderungseingänge besser zu steuern, Bonitätsprüfungen der Kunden, um Forderungsausfälle zu reduzieren?

Controllingsystemaufbau


I. Leitfragen beim Aufbau eines effektiven Controllingsystems Was soll berichtet werden? - Festlegung der Controlling-Ziele und Kenngrößen (z.B. Auftragseingänge, Umsatz/Mitarbeiter, Produktivität) mit denen das junge Unternehmen gesteuert
werden soll. Wem soll berichtet werden? - Da das Controlling nicht nur für den Geschäftsführer bzw. die Gesellschafter aufgebaut wird, ist festzulegen, wer (z.B. Abteilungsleiter, Mitarbeiter) welche Informationen erhalten muss bzw. soll. Wann soll berichtet werden? - Die Informationen müssen aktuell sein, damit frühzeitig reagiert werden kann. Da die Zahlenaufbereitung aufwendig ist, muss genau festgelegt werden, wann welche Informationen benötigt werden. Üblicherweise werden Wochen-, Monats-, Quartals- und Halbjahresberichte unterschieden. Wie sollen die Daten ermittelt und aufbereitet werden? - Wenn nicht von Anfang an geklärt ist, wer bis wann welche Informationen an wen liefern muss und kann, können die mit dem Controlling verfolgten Ziele nicht erreicht werden.


II. Die Strukturierung eines Controlling-Systems

Es lassen sich grob acht Controlling-Bereiche unterscheiden. Diese sind je nach branchenspezifischen Anforderungen zu gewichten.Das Strategische Controlling beinhaltet a) Markt- und Wettbewerbsbeobachtung und b) einen Abgleich des Gründungskonzeptes mit der Unternehmensrealität.
Ziel: Langfristige Absicherung der Geschäftsaktivitäten Im Rahmen des Auftragscontrolling ist der Auftragseingang systematisch zu erfassen und nach unternehmensspezifischen Kriterien zu gewichten. Das Auftragscontrolling gibt frühzeitig Hinweise auf Bedrohungen aus dem Markt oder Veränderung von Kundenanforderungen.
Ziel: Kundenorientierung Ergänzend zum Auftragscontrolling ist ein Sortimentscontrolling unerlässlich, um zu erkennen, welche Produkte gut "laufen", ob die Sortimentsstruktur den Markterfordernissen entspricht. Eine typische Sortimentsanalyse ist die ABC-Analyse, die eine Rangordnung für die Produkte erstellt. Sie sollte mindestens zweimal pro Jahr durchgeführt werden, um zu erkennen, welche Produkte "Renner" (erzielen mehr als 60 % des Umsatzes bzw. des Ergebnisses) und welche "Penner" (erzielen weniger als 5 % des Umsatzes) sind.
Ziel: Komplexität reduzieren Um frühzeitig die eingesetzte Mitarbeiter- und Maschinenkapazität an die tatsächlichen Gegebenheiten anpassen zu können, ist ein ausgefeiltes Ressourcen-Controlling erforderlich. Es deckt Unterauslastungen auf, verhindert Leerlaufkosten und fängt Arbeitsspitzen ab.
Ziel: optimale Auslastung Ein weiterer Bereich ist das meist unterschätzte Risiko-Controlling. Die zu erwartenden Belastungen aus Gewährleistung, Rechtsstreitigkeiten, Vertragsstrafen etc. sind hier u. a. erfasst. Ist man im Ausland aktiv, sind auch die Währungs- sowie politischen Risiken zu erfassen und zu bewerten.
Ziel: Risikominimierung Das bei den meisten Unternehmen übliche Controlling beschränkt sich auf das funktionale Controlling. Hier sollte anhand geeigneter Kennzahlen die Produktivität und Qualität verschiedener Unternehmensfunktionen über den Zeitablauf erfasst und bewertet werden. Das sog. "Benchmarking" - der Vergleich mit anderen - ist hier eine hilfreiche Ergänzung.
Ziel: Effizienzsteigerung Um aus den Informationen des jeweiligen Controlling-Bereichs Konsequenzen zu ziehen und das Unternehmen ständig weiter zu entwickeln, muss das Controlling auch die systematische Erfassung und Verfolgung (Termine, Verantwortliche, Ergebnisse etc.) aller vereinbarten Maßnahmen umfassen.
Ziel: Zukunftssicherung Der klassische Bereich des Finanz- und Rechnungswesens darf natürlich auch nicht fehlen. Denn ohne eine gesicherte Liquidität, eine gesunde Kapitalbasis kann ein Unternehmen nicht existieren. Das Finanzcontrolling umfasst deshalb die Bereiche Bilanz, GuV, Finanzierung, Liquiditätsplanung und -steuerung.
Ziel: Liquidität und Ergebnis/Gewinn

Grundsätze beim Controlling:

1. Nur was gemessen wird, wird auch getan!
2. Lieber alle Controlling-Bereiche mit Kerninformationen versehen als Zahlenfriedhöfe anlegen.
3. Je aktueller die Zahlen, desto besser die Steuerungsmöglichkeiten.

 Kostenrechnung

Für eine erfolgreiche Unternehmensführung ist ein systematisches Controlling unerlässlich. Es liefert unternehmensbezogene Daten, auf deren Grundlage Sie planen und entscheiden können. Doch nach wie vor vernachlässigen viele Mittelständler diese "Kontrolle im Voraus". Die Folge: Betriebliche Kapazitäten werden z. B. nicht ausgelastet, Liquiditätsengpässe entstehen.

Viele neu gegründete Unternehmen geraten in Schwierigkeiten, weil ihre Kosten höher sind als ihre Erträge. Der Grund dafür ist oft, dass die betreffenden Geschäftsleitungen gar nicht wissen, wie hoch ihre Kosten eigentlich sind. Ursache hierfür können wiederum veraltete Buchungstechniken oder aber auch Probleme mit internen Organisation sowie der Erfassung sämtlicher betrieblicher Kosten sein.

Dabei sind die Kosten ein wichtiger Bestandteil, wenn es darum geht, den Erfolg eines Unternehmens zu planen. Nur so können Sie Ihre Angebotspreise richtig kalkulieren und dafür sorgen, dass alle anfallenden Kosten durch die betriebliche Leistung (= Umsatz) gedeckt und langfristig die Vermögenssubstanz Ihres Betriebes erhalten werden kann.

Rechtsformen

Die Wahl einer Rechtsform hat finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen. Sie sollten daher auf jeden Fall Ihren Steuerberater und Anwalt in die Entscheidung mit einbeziehen. Darüber hinaus gibt es aber auch persönliche Gründe. Für den einen Gründer mag das Image einer Rechtsform wichtig sein, für den anderen die mit der Rechtsform verbundenen Kosten. Klar ist: Es gibt weder die optimale Rechtsform, noch die Rechtsform auf Dauer, denn mit der Entwicklung des Unternehmens ändern sich auch die Ansprüche an dessen Rechtsform.

Wie viel Einfluss wollen Sie in Ihrem Unternehmen haben? Welches Haftungsrisiko wollen Sie auf sich nehmen? Entscheiden Sie, welche Form Ihre geschäftlichen, steuerlichen und rechtlichen Anforderungen erfüllt. Erledigen Sie alle notwendigen Formalitäten!

Bedenken Sie die Anforderungen von Behörden, Kammern, Berufsverbänden etc. Erkundigen Sie sich, für welche Vorhaben besondere Voraussetzungen und Nachweise, behördliche Zulassungen oder Genehmigungen erforderlich sind.

Sorgen Sie für das Finanzamt vor!

Stellen Sie sich von Anfang an auf neue Pflichten gegenüber dem Finanzamt ein.Denken Sie an Ihre Sicherheit! Kümmern Sie sich um ausreichende Versicherungen für Ihr Unternehmen, aber auch für Ihre Familie. 

                     Literatur: BMWi-Starthilfe, BMWi-Junge Unternehmen, BMWi-GründerZeiten Nr. 35

Steuern

Jeder Existenzgründer/in erhält schon bald nach dem Start einen Fragebogen seines Finanzamtes: zur Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit. Der Jungunternehmer, der sich erst jetzt mit dem Thema "Steuern" beschäftigt, hat womöglich schon steuerlich relevante und nur schwer korrigierbare Fakten geschaffen, z. B. durch die Wahl einer steuerlich ungünstigeren Rechtsform. Darum: Das Thema "Steuern" muss schon vor dem eigentlichen Unternehmensstart auf dem Themenplan stehen. Zu jeder Gründungsvorbereitung gehört also unbedingt die Beratung durch einen Steuerberater.

Drei Fragen innerhalb des weiten Themenfeldes sind für Gründer und junge Unternehmer dabei von besonderer Bedeutung:Welche Steuern müssen gezahlt werden? Wer zahlt wann welche Steuern? Welche Rechtsform ist die günstigste?

Eine zentrale Information in diesem Zusammenhang gleich vorweg: Es gibt keine speziellen steuerlichen Hilfen nur für Existenzgründer. Ausnahme: die im Vergleich zu bestehenden Unternehmen erhöhte so genannte Ansparabschreibung für zukünftige Investitionen.

Unternehmensnachfolge

Es ist keineswegs leichter, ein bereits bestehendes Unternehmen zu übernehmen, als ein neues zu gründen. In mancher Hinsicht ist es geradezu umgekehrt: Bei einer Neugründung kann der angehende Unternehmer seinen Betrieb von Anfang an nach seinen eigenen Vorstellungen aufbauen. Er beginnt zwar bei "Null", muss den Markt für sein Produkt oder seine Dienstleistung erst erobern und Beziehungen zu Kunden und Lieferanten aufbauen. Darüber hinaus muss er Mitarbeiter auswählen und ausbilden, kann seine Marktstellung nur langsam festigen und muss sich langfristig einen guten Ruf erarbeiten, um sich auf dem Markt etablieren zu können. Aber er darf mit seinem Unternehmen und mit eigenständiger Ausrichtung Zug um Zug wachsen.

Bei der Übernahme, also der Fortführung eines Unternehmens, muss der Existenzgründer auf den bestehenden Vorgaben aufbauen. Von Anfang an muss er sein Können auf allen Schauplätzen eines bereits gewachsenen Betriebes gleichzeitig unter Beweis stellen. Überdurchschnittlich viele Insolvenzen treten nach Unternehmensnachfolgen auf. Bedenken Sie: Mittelständische Unternehmen sind in der Regel durch ihre Besitzer geprägt. Wechselt dieser, ändert sich (fast) alles im und um den Betrieb. Oft gehen gute Kontakte des Seniors verloren, neue müssen erst aufgebaut werden. So gut wie immer muss das Konzept, das Geschäftsfeld des Unternehmens ganz neu bestimmt werden. Dafür wiederum sind nicht selten Forschungs- und Entwicklungsleistungen erforderlich, um neue Produkte zu schaffen oder "eingefahrene" Produkte oder deren Herstellung auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Schließlich können Nachfolgen besonders kostenintensiv sein: Teuer sind zunächst in der Regel der Kundenstamm und der gute Name eines Unternehmens, die gute Erträge versprechen. Oft sind darüber hinaus auch Folgeinvestitionen fällig (für neue Anschaffungen), die zunächst nicht in die Finanzplanung mit einbezogen worden waren. 

                              Literatur: BMWi-Broschüre "Unternehmensnachfolge"

Versicherungen

Das unternehmerische Risiko, das jeder Selbständige tragen muss, kann niemand versichern. Vorsorge kann jedoch jeder Unternehmer und Freiberufler gegen Schäden treffen, die beispielsweise durch Diebstahl, Wasserrohrbruch oder Fahrlässigkeit entstehen. Gerade für Existenzgründer kann der Traum vom eigenen Betrieb schnell zu Ende gehen, wenn solche Pannen aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.

Wo liegen "meine" Risiken?

Bevor Gründer Versicherungen abschließen, sollten sie wissen, wo die Hauptrisiken für ihr Unternehmen liegen: Ganz besonders wichtig: Wo sind die "Katastrophenrisiken", die besonders große Schäden verursachen? Beispiel: Betriebsunterbrechung, bei der z. B. durch den Wegfall von Kunden oder einen Maschinenschaden die Produktion Tage, Wochen oder auch Monate stillsteht.

Eine Vorsorge für unerwartete Situationen wie Krankheit und Unfall ist unabdingbar, da sowohl die unternehmerische als auch persönliche Existenz gefährdet werden können. Ganz wichtig ist auch, Alter und Familie abzusichern.

Welche Versicherung? Die Qual der Wahl

Durch das vielfältige Angebot von Versicherungsanbietern mit ihren unterschiedlichen Leistungen haben Existenzgründer die Qual der Wahl. Informationen bieten hier beispielsweise Unternehmer aus der gleichen Branche oder Arbeitskreisen. Unabhängige Institutionen wie der Deutsche Versicherungs-Schutzverband (DVS) helfen bei der Auswahl geeigneter Versicherungsunternehmen.

Schadensverhütung spart Geld

Ein bewusstes Risiko-Management im Versicherungsbereich, das Schäden vermeidet, wird von kleinen und mittleren Unternehmen viel zu sehr vernachlässigt. Für Maßnahmen zur Schadensverhütung gewähren Versicherungen Prämienrabatte. Für Alarmanlagen, Feuermeldeanlagen gibt es zum Beispiel durchschnittlich 20 Prozent. Für Sprinkleranlagen und Löschanlagen bis zu 60 Prozent und für die Organisation des Brandschutzes bis zu 10 Prozent Rabatt. Wenn für einen gewissen Zeitraum keine Schadensfälle aufgetreten sind, kann mit dem Versicherer zudem ein Rabatt vereinbart werden.

Vorsicht bei langfristigen Verträgen

Existenzgründer wissen in der Regel nicht, wie sich der Versicherer z. B. im Schadensfall verhält. Hinzu kommt, dass man nicht sicher sein kann, ob sich das eigene Unternehmen tatsächlich am Markt halten wird. Um flexibel zu bleiben, ist der Abschluss kurzfristiger Verträge sinnvoll. Also Jahresverträge mit der Option auf Verlängerung, wenn nicht vor Vertragsende gekündigt wird.





Informationen: © 2001 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie