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BMWi, BMAS, KfW u.a.: Mikrofinanzfonds Deutschland unterstützt Kleinstgründer und junge Unternehmen mit geringem Kreditbedarf

Der neue Mikrofinanzfonds Deutschland soll Gründerinnen und Gründern einen besseren Zugang zu kleinvolumigen Darlehen ermöglichen. Initiatoren sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die GLS Bank sowie die KfW Bankengruppe.
Der Fonds umfasst zunächst ein Volumen von insgesamt 2 Mio. EUR, jeder Projektpartner ist mit 500.000 EUR engagiert.

Der Mikrofinanzfonds Innovativ nimmt Banken, die an Existenzgründer und junge Unternehmen Mikrokredite von bis zu 10. 000 EUR mit kurzen Laufzeiten (ca. 2 Jahre) vergeben, das Kreditausfallrisiko vollständig ab.
Erste Anlaufstelle: akkreditierte Beratungseinrichtung Die Vergabe eines Kleinstkredits wird dabei eng mit der Gründungs- und Unternehmensberatung verknüpft. Dazu bindet der Fonds bestehende private und öffentliche Beratungseinrichtungen ein. Diese müssen sich zuvor vom Deutschen Mikrofinanz Institut akkreditieren lassen. Die Beratung ist je nach Anbieter kostenpflichtig oder auch kostenfrei. Welche Beratungseinrichtungen bereits („DMI-Mikrofinanzierer“) akkreditiert sind, erfahren Gründerinnen und Gründer auf der Webseite des DMI (s.u.).

Die Betreuung durch einen Berater sorgt dafür, dass Erfolg versprechende Geschäftsideen erkannt und den Banken zur Kreditvergabe empfohlen werden. Ferner muss sich die Beratungseinrichtung am Ausfallrisiko des Kredites beteiligen. Sie übernimmt 20 % der Haftung der von ihr empfohlenen Mikrokredite. Deshalb hat sie ein wirtschaftliches Interesse, nur aussichtsreiche Fälle zu vermitteln. Gleichzeitig reduzieren sich durch die Beteiligung eines Beraters die Kosten der Kreditbearbeitung bei der Bank, da er bei der Kreditvergabe, der laufenden Betreuung sowie der eventuellen Schadensverfolgung eingebunden ist.


Übersicht der akkreditierten Beratungseinrichtungen „DMI-Mikrofinanzierer“
www.mikrofinanz.net

BMWi u.a.: Internetpreis des Deutschen Handwerks

Handwerksunternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet können sich bis zum 30. November 2006 um den Internetpreis des Deutschen Handwerks bewerben. Auch Organisationen des Handwerks mit Servicedienstleistungen für Betriebe sind teilnahmeberechtigt.

Das Schwerpunktthema des Internetpreises lautet "Handwerk interaktiv im Web". Prämiert werden die besten Lösungen aus den Bereichen: Innovative Nutzung von Internetlösungen im Betrieb (z.B. Mitarbeitersteuerung und -schulung, Einsatzplanung, Optimierung der Geschäftsprozesse, Kundendienst, Marketing, Verkaufsförderung) Unternehmensübergreifendes Internet im Handwerk (z.B. Vernetzung mit Zulieferer - Industrie - Handel - Kunden und Kooperationspartnern, Einkaufs-, Produktions- und Vertriebsgemeinschaften, Internet zur Informationsvermittlung und Qualifizierung) Mobile Anwendungen im Handwerk (z.B. Steuerung der Mitarbeiter auf Baustellen, Arbeitszeiterfassung und Einsatzplanung der Wagenparks, Auftragserfassung und -abrechnung) Mit dem Internetpreis des Deutschen Handwerks zeichnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gemeinsam mit den Partnern T-Com (Festnetzsparte der Deutschen Telekom AG), dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), dem Wirtschaftsmagazin impulse sowie dem Deutschen Handwerksblatt hervorragende Lösungen für Internetanwendungen von Handwerksunternehmen und -organisationen aus.

BMJ: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz in Kraft

Die europäischen Richtlinien zum Schutz vor Diskriminierung sind in deutsches Recht umgesetzt worden und am 18. August 2006 als Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten.
Der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich von Beschäftigung und Beruf. Die Bestimmungen gelten sowohl für Arbeitnehmer, Auszubildende als auch für den öffentlichen Dienst. Betroffen ist aber auch das Zivilrecht, also Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen - insbesondere Verträge mit Lieferanten, Dienstleistern oder Vermietern.

Beschäftigte, die von einer Diskriminierung betroffen sind, können sich bei den zuständigen Stellen (z.B. beim Arbeitgeber, einem Vorgesetzten oder der Arbeitnehmervertretung) beschweren. Benachteiligte haben Anspruch auf Ersatz des ihnen entstandenen materiellen und immateriellen Schadens.

Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollten sich Arbeitgeber spätestens jetzt über Vorkehrungen informieren, wie sie dem Vorwurf der Diskriminierung entgegenwirken können. Dies betrifft beispielsweise die Abfassung von Stellenausschreibungen, die Gestaltung von Bewerbungsgesprächen, die Dokumentation von Geschäftsabläufen oder auch die Formulierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (Siehe hierzu DIHK-Leitfaden unter Print- und Online-Informationen.)

Weitere Informationen:
BMJ: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
www.bmj.bund.de
BMJ: Pressemitteilung

BMF: Tipps zur Umsatzsteuererhöhung

Mit der Umstellung der Umsatzsteuersätze von jetzt 16 auf 19 Prozent zum Jahreswechsel 2007 sind eine Reihe von Fragen verbunden.
Antworten darauf gibt das Bundesfinanzministerium. In seinen Informationen zur "Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes (§ 12 Abs. 1 UStG) sowie der land- und forstwirtschaftlichen Durchschnittssätze (§ 24 Abs. 1 UStG) zum 1. Januar 2007" bietet das BMF praxisnahe Tipps.

Weitere Informationen::
Bundesfinanzministerium
www.bundesfinanzministerium.de

BFH: Sonderabschreibung auch im Jahr der Betriebseröffnung

Auch wenn keine Ansparrücklage gebildet wurde, können Steuerpflichtige nun auch im Jahr der Betriebseröffnung für angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 1 EStG in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen:
Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.5.2006, X R 43/03
www.bundesfinanzhof.de

Wettbewerbszentrale informiert zu aktuellen Urteilen im Fernabsatzrecht

Die Verwendung einer Musterwiderrufsbelehrung im Fernabsatzgesetz wurde in mehreren Gerichtsurteilen für unwirksam erklärt. Diese Entscheidungen sorgen, so die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V., für Verwirrung, da somit vermutlich mehrere 100.000 Belehrungen gewerblicher Versteigerer auf Internet-Auktionsplattformen fehlerhaft wären. Dies stellt für die jeweiligen Unternehmer ein hohes Risiko dar, weil Abmahnungen drohen und die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wird (d. h. ein Widerruf auch nach mehreren Monaten oder Jahren noch möglich wäre, wenn die entsprechende Belehrung nicht nachgeholt wird).

Bisher waren Unternehmen juristisch auf der sicheren Seite, wenn sie bei einem Fernabsatzvertrag – etwa einem Kaufvertrag per Internet - dem Verbraucher ein zweiwöchiges Widerrufsrecht einräumten und ihn entsprechend einer Musterwiderrufsbelehrung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB darüber informierten.

Betroffenen Unternehmen empfiehlt die Wettbewerbszentrale nun bei Online-Geschäften und Internet- Auktionen ein einmonatiges Widerrufsrecht einzuräumen sowie einen Fachanwalt für die rechtssichere Gestaltung der Widerrufs- oder Rückgabebelehrung einzuschalten.

Weitere Informationen:
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
www.wettbewerbszentrale.de

BMWi: Unternehmenswettbewerb "Chancen mit Erfahrung"

Das BMWi möchte das besondere Engagement von Unternehmen bekannt machen und auszeichnen, die schon heute die demografische Entwicklung in eine altersgerechte Unternehmenskultur einbeziehen.

Mit dem Wettbewerb sollen kreative Lösungen von Unternehmen gesucht und prämiert werden, die das Ziel haben, mit einer altersgerechten Unternehmenskultur die Beschäftigungsfähigkeit der älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten, Potenziale aufzudecken und vorhandene Fähigkeiten zu nutzen. Gesucht werden deshalb sowohl innovative Ideen als auch bereits erprobte Erfolgskonzepte zum Beispiel aus den Bereichen Personal- oder Organisationsentwicklung und Wissensmanagement, die zukunftsweisend und nachahmenswert sind.

Das BMWi möchte dieses besondere Engagement bekannt machen und auszeichnen. Eine prominent besetzte Jury wird die besten Wettbewerbsbeiträge nominieren. Die Preisträger werden Anfang 2007 bekannt gegeben und im Rahmen einer feierlichen Prämierung in Berlin ausgezeichnet. Bewerbungsschluss ist der 15. November 2006.

Weitere Informationen:
BMWi
www.chancen-mit-erfahrung.de

bundesweite gründerinnenagentur (bga) in allen 16 Bundesländern

Von 1996 bis 2004 hat sich die Zahl der Gründerinnen um 25 Prozent auf nunmehr 1,25 Millionen erhöht. Um den damit einher gehenden wachsenden Beratungsbedarf besser abdecken zu können, hat die bundesweite gründerinnenagentur (bga) ihr Regionalnetz deutlich ausgebaut. Seit 23. August 2006 ist die bga mit Regionalverantwortlichen in 16 Bundesländern vertreten.


Aktualisiert: BMWi-Informationen für Gründer mit Migrationshintergrund

Das Informationsangebot des BMWi-Gründerportals enthält auch fremdsprachige Seiten für Gründerinnen und Gründer mit Migrationshintergrund. Die Seiten in englischer, französischer, türkischer und russischer Sprache wurden aktualisiert und ergänzt. 

Aktualisiert: BMWi-GründerZeiten „Existenzgründungen durch Frauen“

Nicht alle, aber ein Teil der Existenzgründungen durch Frauen unterscheiden sich von denen ihrer männlichen "Kollegen". Gründerinnen sitzt die Familie nicht selten im Nacken. Und: Sie bevorzugen Klein- oder Nebenerwerbsgründungen. Lesen Sie mehr dazu in der aktualisierten Ausgabe der GründerZeiten Nr. 02. 


Neu: DIHK-Leitfaden „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet im Bereich Arbeit und Beruf sowie im privaten Wirtschaftsverkehr Benachteiligungen wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Im Arbeitsrecht erstreckt sich der Diskriminierungsschutz darüber hinaus auf das Merkmal Weltanschauung. Bei Verstoß drohen erhebliche Sanktionen. Neben Unterlassung kann der Betroffene Schadensersatz und sogar Schmerzensgeld verlangen.

Es betrifft alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer beschäftigten oder die Arbeitnehmer einstellen wollen. Der zivilrechtliche Teil betrifft darüber hinaus alle Unternehmer, die Verträge abschließen. Das reicht vom Kauf- Werk-, Dienstvertrag über Kredit- und Versicherungsverträge bis hin zur Vermietung.

Für Arbeitgeber hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) die Broschüre "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - Leitfaden für die unternehmerische Praxis" herausgegeben. Die Publikation soll Unternehmer unterstützen, Fehler zu vermeiden. Dazu enthält sie Praxisbeispiele, Checklisten, Handlungsempfehlungen, Auslegungshilfen sowie den Gesetzestext. Dieser Gesetzestext muss im Übrigen laut AGG im Betrieb ausgehängt werden.

Die Broschüre kostet 12,60 Euro und kann auf der Webseite des DIHK bestellt werden.

Weitere Informationen:
DIHK
www.dihk.de